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Mietbedingungen für die Gerätevermietung
Ausrüstung und Ausrüstungsverleih
Liefer- und Mietbedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für die Anmietung von Kajaks und Kanus, Fahrrädern und anderer Ausrüstung (nachfolgend „Ausrüstung“ genannt) vom Petkeljärvi Center (nachfolgend „Vermieter“ genannt). Diese Bedingungen werden für beide Parteien verbindlich, sobald der Kunde (nachfolgend „Mieter“ genannt) die Mietbedingungen bei der Buchung akzeptiert hat.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preisliste
Kanus, Kajaks, Ruderboote und Fahrräder werden nur an Erwachsene vermietet. Jugendliche dürfen diese nur in Begleitung eines Erwachsenen mieten.
Kajaks, Kanus und Ruderboote werden nur an Personen vermietet, die schwimmen können. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer ruhig bleiben und in Kajakausrüstung mindestens 25 Meter schwimmen können, nachdem sie ins Wasser gegangen sind und ihr Kopf kurzzeitig unter Wasser war. Beim Kajakfahren ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht. Ausrüstung wird nicht an alkoholisierte Personen vermietet. Im Mietpreis enthalten sind das Kanu, Paddel, die Schwimmweste sowie bei FIT96-Kajaks die Abdeckkappen für die Löcher und ein Schwimmkörper oder ein ähnliches Gerät zum Wasserabpumpen. Bei der Fahrradmiete sind Helm, Warnweste und Pumpe inklusive. Der Mieter ist verpflichtet, sich auszuweisen. Die aktuelle Mietpreisliste finden Sie auf der Website petkeljarvi.fi.
Die Mietpreise gelten für Petkeljärventie 61, 82900 Ilomantsi.
Für den Transport an andere Orte gelten eine separate Preisliste und eine separate Vereinbarung.
2. Mietzahlung
Die Miete für die Ausrüstung ist bei Anmietung in bar, per Mobilepay, Banküberweisung oder gegen eine vorab per E-Mail versandte Rechnung zu entrichten.
3. Stornierungen und wetterbedingte Reservierungen Wenn der Mieter die Reservierung mindestens 72 Stunden vor Beginn stornieren muss, ist die Stornierung kostenfrei und der gezahlte Mietbetrag wird vollständig erstattet. Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden, aber spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reservierung, erhält der Mieter 50 % des gezahlten Betrags zurück. Ist die Reservierung noch nicht bezahlt, werden 50 % des Reservierungswerts in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung ohne triftigen Grund (Krankheit → ärztliches Attest) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Ausrüstung gemäß der Reservierung in voller Höhe zu berechnen. Kanu- und Rudertouren finden grundsätzlich unter Vorbehalt des Wetters statt. Bei starkem Wind oder Regen haben beide Parteien das Recht, die Reservierung vor Beginn der Tour zu stornieren. Bei Stornierungen aufgrund von Wetterbedingungen (örtliches Wetter) wird die Zahlung vollständig zurückerstattet. Bei Stornierungen während des Reservierungszeitraums erfolgt keine Rückerstattung. Das Petkeljärvi Center haftet nicht für Unannehmlichkeiten, Schäden oder Kosten, die dem Kunden durch natürliche Gegebenheiten wie Insekten, Maulwürfe, Mäuse oder unerwartete Wetteränderungen entstehen. 4. Beginn der Mietzeit und Abholung der Ausrüstung Die Ausrüstung wird stets unbeschädigt und einsatzbereit übergeben. Der Mieter muss die gemietete Ausrüstung (z. B. Kajak/Schwimmwesten) eine halbe Stunde vor Mietbeginn abholen. Beispiel: Der Mieter hat online ein Kanu für den Zeitraum von 10:00 bis 14:00 Uhr reserviert. Der Mieter muss sich um 9:30 Uhr am Informationsschalter des Wanderzentrums Petkeljärvi einfinden, um die Bezahlung seiner Reservierung zu überprüfen, die Sicherheitshinweise zu lesen und die Ausrüstung abzugeben. Verspätungen sind unverzüglich zu melden. Ist die Mietzeit von 10:00 bis 14:00 Uhr gebucht und der Mieter erscheint erst um 12:00 Uhr, endet die Mietzeit in jedem Fall um 14:00 Uhr, und die Miete wird für vier Stunden berechnet. 5. Nutzung der Ausrüstung Kanu- und Ruderfahren erfolgen auf eigene Gefahr. Schwimmkenntnisse sind unerlässlich. Beim Paddeln/Rudern ist das Tragen einer Kajak- oder Schwimmweste sowie gegebenenfalls weiterer Sicherheitsausrüstung Pflicht. Die Kanuausrüstung ist nicht für Wildwasser-Rafting geeignet. Radfahren erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter muss über Vorkenntnisse im Mountainbiken verfügen, wenn er auf Wander- und Trekkingrouten fahren möchte, die nicht speziell für Mountainbiker angelegt wurden. Beim Radfahren ist das Tragen eines Helms und einer Warnweste Pflicht. Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Ausrüstung sorgsam zu behandeln und besondere Vorsicht walten zu lassen. Der Mieter darf keine Veränderungen an der Ausrüstung vornehmen (mit Ausnahme der Einstellung der Sattelhöhe gemäß der beiliegenden Anleitung). Der Mieter verpflichtet sich, die Ausrüstung im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat, und gegebenenfalls Schäden, Mängel oder fehlende Teile zu ersetzen. Bei einem Defekt während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten (Ersatzteil + Einbau) zu tragen. Wird das Mietgerät vollständig zerstört oder geht es verloren, entspricht die Selbstbeteiligung dem empfohlenen Preis des entsprechenden Produkts. Der Mieter ist verpflichtet, Mängel am Gerät unverzüglich zu melden. Er ist für die Einhaltung der Transport- und Sicherheitsvorschriften bei der Benutzung und dem Transport des Geräts verantwortlich. Die Weitergabe des Geräts ist untersagt. Der Zustand des Geräts wird bei der Rückgabe überprüft. Das Gerät darf nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abgestellt werden. Die Nutzung des Geräts erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für eine gültige Versicherung verantwortlich. Petkeljärvi Center haftet nicht für Krankheit, Verletzung, Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen. Der Mieter stellt Petkeljärvi Center von jeglicher Haftung für Schäden frei, die dem Mieter oder Dritten entstehen. 6. Ende der Mietzeit und Rückgabe des Equipments
Das Equipment wird zu einer vorab vereinbarten Zeit und an einem vorab vereinbarten Ort bereitgestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment im gleichen Zustand wie bei der Anmietung zurückzugeben und gegebenenfalls Schäden, Mängel oder fehlende Teile zu ersetzen.
Beispiel: Die online gebuchte Mietzeit endet um 14:00 Uhr. Das Equipment muss bis 14:00 Uhr sauber und in einem Zustand zurückgegeben werden, in dem es ohne weitere Reinigungs- oder Wartungsarbeiten wieder vermietet werden kann.
Sollte die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Equipments Reinigungs- und Wartungsarbeiten erfordern, können dem Mieter die angemessenen Kosten dieser Maßnahmen in Rechnung gestellt werden.
Wird das Equipment zum Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben, wurde keine Vereinbarung mit dem Vermieter über eine Verlängerung der Mietzeit getroffen und ist der Vermieter nicht erreichbar, werden die Behörden benachrichtigt.
7. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss dem Mieter die Ausrüstung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort funktionsfähig übergeben.
Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Einweisung in die Benutzung der Ausrüstung zu geben (diese Einweisung beinhaltet jedoch keine geführte Paddeltour).
8. Pflichten des Mieters bei Fehlern, Beschädigungen und Diebstahl
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über alle Fehler an der Ausrüstung sowie über Beschädigungen oder Diebstahl informieren. Diebstahl und schwere Körperverletzung sind unverzüglich dem Vermieter und der Polizei zu melden.
9. Rückgabe der Ausrüstung vor oder nach der vereinbarten Mietdauer
Gibt der Mieter die Ausrüstung vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, wird die Miete gemäß der zuvor vereinbarten Mietdauer berechnet.
Gibt der Mieter die Ausrüstung nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück (wurde dies vor Ablauf der Mietdauer vereinbart, z. B. telefonisch), wird die Miete gemäß der tatsächlichen Mietdauer berechnet.
Wird die Ausrüstung deutlich später als vereinbart zurückgegeben und die Reservierung des nächsten Mieters storniert, kann der Mieter verpflichtet sein, dem Vermieter auch den Preis für diese Miete zu erstatten.
10. Kündigung des Mietvertrags Der Vermieter hat das Recht, diesen Mietvertrag während der Mietzeit zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Mieter wesentlich gegen diesen Vertrag verstößt, der Mieter nicht in der Lage ist, die Ausrüstung ordnungsgemäß zu bedienen, oder der Vermieter die Handlungen des Mieters für unsicher hält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Ausrüstung unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Im Falle einer Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Miete für die angebrochene Mietzeit sowie alle weiteren entstandenen Kosten zu zahlen. Gültig bis auf Weiteres.

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